Übertritt M-Zug
Zugangsbedingungen für alle Jahrgangsstufen des M-Zuges
(gültig seit dem Schuljahr 2014/15)
Klasse |
Zugang aus der Regelklasse |
Fächer |
Notenschnitt |
Bedingungen |
M 7 |
Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 6 |
Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik und Englisch |
2,66 oder besser
bei
3,00 oder schlechter |
Antrag der Erziehungsberechtigten
a) Antrag der Erziehungsberechtigten b) Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule |
M8
bzw.
M9
|
Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 7
Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 8 |
Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik und Englisch |
2,33 oder besser
bei
2,66 oder schlechter
|
Antrag der Erziehungsberechtigten
a) Antrag der Erziehungsberechtigten b) Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule |
M10 |
Qualifizierender Hauptschulabschluss |
Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik und Englisch |
2,33 oder besser
bei
2,66 oder schlechter
|
Antrag der Erziehungsberechtigten
a) Antrag der Erziehungsberechtigten b) Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule |
Wie ist der Übertritt in den M - Zug geregelt?
• Grundsätzlich immer schriftlicher Antrag der Eltern
• Termin: eine Woche nach dem Zwischenzeugnis
• entscheidend ist der Durchschnitt der Fächer D/ Ma/ E (siehe Tabelle)
• bei schlechterem Schnitt Aufnahmeprüfung in den letzten Tagen der Sommerferien
(Wichtig: schriftlicher Antrag bis frühestens am Tag der Zeugnisausgabe, spätestens 1 Woche nach Jahreszeugnis)
Aufnahmeprüfung
• schriftlich in Deutsch, Mathe, Englisch
• Eltern wählen aus nach Beratung durch die Schule
• nur in den Fächern möglich, in denen eine Notenverbesserung erzielt werden kann und damit der erfoderliche Schnitt erreichbar ist
• die Aufnahmeprüfung kann nicht zu einer Notenverschlechterung in einem Fach führen
• Grundlage sind die Inhalte der Lehrpläne der vorausgehenden Regelklasse, allerdings auf leicht erhöhtem Niveau
• Notenberechnung: ZZ- oder JZ- Note + Prüfungsnote : 2 (bei N,5 überwiegt in der Regel die Prüfungsnote)
• Arbeitszeit: Deutsch 60min
Mathe 45min
Englisch 60min