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Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Schule

Beide haben einen Erziehungsauftrag, der ihnen zum Wohle des Kindes aufgegeben ist. Sie tragen gemeinsam die Verantwortung für die Erziehung und das Lernen des Kindes. Eine gute Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule ist unbedingt notwendig. Wir wollen sie gemeinsam gestalten. Beide Seiten - Eltern und Schule - sind bereit, ihren Teil zum Gelingen der Partnerschaft beizutragen.

Die Eltern zeigen aktiv Interesse an den schulischen Angelegenheiten ihres Kindes. Sie erkundigen sich regelmäßig bei ihren Kindern über Lerninhalte, Hausaufgaben, Termine, Leistungen.

Die Lehrer beraten die Eltern und die Schüler über individuelle Fördermöglichkeiten und geeignete Lernorte.

Die Eltern halten den Kontakt zur Schule aufrecht, indem sie Elternabende und Sprechstunden besuchen.

Die Lehrer bieten eine wöchentliche Sprechstunde für die Eltern an.

Die Eltern wissen, dass ihr Kind einen ungestörten Arbeitsplatz zum Lernen braucht und machen dies möglich.

Die Lehrer sorgen für ein positives Lernklima und einen höflichen, respektvollen Umgang miteinander.

Den Eltern ist bewusst, dass ihr Kind durch Lernen und Bildung gute Chancen im Leben erhält. Dieses Bewusstsein vermitteln sie auch ihrem Kind.

Die Schule vermittelt den Schülern Wissen und Können und bietet ihnen die Möglichkeit, dass sie individuelle Interessen entwickeln und entfalten können.

Die Eltern achten auf eine gesunde Lebensweise ihres Kindes und nehmen ihre Vorbildwirkung wahr.

 

Die Lehrer sind sich ihrer Vorbildfunktion bewusst und vermitteln durch ihr Verhalten positive Werte.

Die Eltern informieren die Schule über gesundheitliche Probleme oder persönliche Schwierigkeiten, mit denen das Kind zu tun hat.

Die Lehrer halten den Kontakt zu den Eltern und informieren sie über die Entwicklung und den Leistungsstand des Kindes.

Die Eltern sorgen dafür, dass das Kind die nötigen Arbeitsmaterialien hat und überprüfen dies regelmäßig.

Die Schule stellt eine gute Ausstattung (Räume, Bücher, Medien) zur Verfügung.